Nullbeleg erstellen (RKSV-Gesetz, nur Österreich)

Im folgenden Video wird gezeigt wie Sie einen Nullbeleg erstellen können.

ACHTUNG!
Normal muss solch ein Nullbeleg nur in Sonderfällen erstellt werden.

Dert Montagsbeleg (Link unten) wird voll automatisch erstellt.

Sonderfälle:

  1. Steuerprüfer ist im Haus. Dann sollten Sie sich das Video zu Steuerprüfung anschauen (Link unten)
  2. RKSV soll beim Finanzamt abgemeldet werden. Auch hierfür gibt es ein Video (Link unten)
  3. neue RKSV-Karte ist angekommen, weil z.B. die Steuernummer geändert oder der Geschäftsinhaber gewechselt hat (in diesem Fall auch das Video zum Abmelden bei Finanzamt anschauen und das Video zur Aktivierung.
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