Der RKSV Jahresbeleg (RKSV-Gesetz, nur Österreich)

Am Anfang eines jeden neuen Kalenderjahres muss an das Finanzamt der Monatsbeleg von Jänner übermittelt werden.

Der Monatsbeleg 01.2020 ist hiertbei auch der Jahresbeleg für das Gesamtjahr 2019 !

Aus diesem Grund kann der Jahresbeleg auch immer erst dann übermittelt werden, wenn das Kalenderjahr wirklich vollständig abgelaufen ist.

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