Anzahlungen verwenden gemäß österreichische Belegerteilungspflicht

Mit Einführung der Belegerteilungspflicht in Österreich haben sich die Regeln für die Verwendung des Anzahlungssystems verändert.

Nur mehr Bankanzahlungen dürfen ohne Rechnung in das System eingetragen werden. Alle anderen Anzahlungsformen bedürfen einer Rechnung.

Um den täglichen Betrieb zu vereinfachen empfehlen wir im gastrodat allen Hotels komplett auf Anzahlungsrechnungen zu setzen und auch die Bankanzahlungen über Anzahlungsrechnungen zu erfassen.

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