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Für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/Innen gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten.
Finanzamt:
Das Finanzamt fördert Ihre Weiterbildung! Seit 1. Jänner 2000 können auch Arbeitnehmer Kurs- und Fortbildungskosten, die mit ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, von der Steuer als Werbungskosten im Zuge des Jahresausgleiches absetzen.
Umschulungsmaßnahmen sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in die NEUE berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der BISHERIGEN Tätigkeit nicht verwandt ist. Generell abzusetzen sind kaufmännische und bürotechnische Kurse, nicht aber Kurse die aus privaten Gründen besucht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt!
ESF-Förderung (Europäischer Sozialfond):
Unterlagen zum Ansuchen von Förderungen anbei zum Downloaden:
Download AMS_Formular_QfB-Begehren_3-2007.doc (doc, 1181696 Bytes
Download AMS_QFB.doc (doc, 308224 Bytes)
Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT):
Weitere Informationen zum ÖHT auf:
Unter "Finanzierung & Förderung - TOP-Tourismus-Förderung" finden Sie die nötigen Formulare zum Downloaden bzw. Einreichen bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank.
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